Betadine® Salbengaze sollte bei Schilddrüsenvergrösserungen oder -knoten oder anderen nicht-akuten Erkrankungen der Schilddrüse nur auf ausdrückliche Verordnung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin über längere Zeit (z.B. länger als 14 Tage) bzw. grossflächig (z.B. mehr als 10 % der Körperoberfläche) angewendet werden. Auch nach Beendigung der Behandlung (bis zu 3 Monate) ist auf Frühsymptome einer möglichen Schilddrüsenüberfunktion zu achten und falls angezeigt die Schilddrüsenfunktion zu überwachen.
Betadine® Salbengaze darf bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis zu 6 Jahren nur auf ärztliche Verschreibung angewendet werden. Eine Kontrolle der Schilddrüsenfunktion kann notwendig sein. Jede Einnahme von Betadine® Salbengaze durch ein Kind ist absolut zu vermeiden.
Bei stoffwechselbedingter Übersäuerung des Blutes (metabolischer Azidose) und Nierenversagen sollte Betadine® Salbengaze nicht angewendet resp. die Behandlung abgebrochen werden.
Betadine® Salbengaze darf nicht gleichzeitig mit bzw. kurzfristig nach enzymatischen Wundbehandlungsmitteln oder Desinfektionsmitteln, die Silbersulfadiazin, Wasserstoffperoxid oder Taurolidin enthalten, angewendet werden, da es zu einer gegenseitigen Wirkungsabschwächung kommen kann.
Betadine® Salbengaze darf nicht gleichzeitig mit oder kurzfristig nach quecksilberhaltigen Desinfektionsmitteln angewendet werden, da sich unter Umständen aus Iod und Quecksilber ein Stoff bilden kann, der die Haut schädigt.
Betadine® Salbengaze nicht gleichzeitig mit oder unmittelbar nach Anwendung von Octenidin-haltigen Desinfektionsmitteln auf denselben oder benachbarten Stellen anwenden, da es dabei andernfalls zu vorübergehenden dunklen Verfärbungen kommen kann.
Wenn Sie mit Lithium-Präparaten behandelt werden, sollten Sie eine längerfristige bzw. grossflächige Anwendung von Betadine® Salbengaze vermeiden, da aufgenommenes Iod die durch Lithium mögliche Auslösung einer Schilddrüsenunterfunktion fördern kann.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!