AKUTUR darf nicht angewendet werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Bienengift (Apis mellifica D4) oder gegenüber anderen Inhaltsstoffen (Echinacea).
AKUTUR darf nicht angewendet werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Erkrankung der weissen Blutzellen (Leukämie), Kollagenosen (generalisierte Autoimmunprozesse mit Bindegewebsveränderungen wie bei Lupus erythematodes) und multipler Sklerose.
Bei Kindern unter 12 Jahren darf AKUTUR nur nach ärztlicher Abklärung angewendet werden.
Dieses Arzneimittel enthält 91 mg Alkohol (Ethanol) pro Dosis (20 Tropfen) entsprechend 168 mg/ ml (16,8 % w/V) Ethanol. Die Menge in 20 Tropfen dieses Arzneimittels entspricht weniger als 3 ml Bier oder 1 ml Wein.
Die geringe Alkoholmenge in diesem Arzneimittel hat keine wahrnehmbaren Auswirkungen.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!